Der vom Handwerker geltend gemachte Stundenverrechungssatz ist jedoch nicht mit dem Stundenlohn eines Gesellen und schon gar nicht mit dem erzielten Gewinn eines Betriebes gleich zu setzen. Auch wenn die Stundenverrechnungssätze in den einzelnen Handwerkszweigen unterschiedlich sind, ist das Schema der Kalkulation überall weitgehend identisch. Der Stundenlohn setzt sich zusammen aus:
Gesetzliche Sozialaufwendungen
Arbeitgeberanteil zur: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung,
Arbeitslosenversicherung, Beitrag zur Umlage am Insolvenzgeld, Abgabe nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX), Entgeltzahlung im Krankheitsfall, Voller Beitrag für die Berufsgenossenschaft inklusive arbeitsmedizinischer Dienst, Gesetzliche Feiertage (Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam,Tag der Deutschen Einheit, 1.+2. Weihnachtsfeiertag, Mutterschaftsurlaub, u.ä.
Bruttolohn des Mitarbeiters (Geselle) pro Stunde
Zuschlag für Unternehmerrisiko und -gewinn
19 Prozent gesetzliche Mehrwertsteuer
Betriebliche Gemeinkosten
Gehälter für Mitarbeiter in Büro und Arbeitsvorbereitung, Lager – Raumkosten Heizung, Strom, Wasser, Gas, Betriebliche Steuern, z. B. Gewerbesteuer, Betriebliche Versicherungen, Beiträge, Gebühren, Werbung, Porto, Telefon, Büromaterial, Gebäude und Maschinen instandhalten, Kfz-Kosten, Reisekosten, Betriebliche, nicht direkt verrechenbare Zeiten Steuer- und Rechtsberatungskosten – Kapitaldienst/Zinsen für Kredite, die zur Vorfinanzierung von Kundenarbeiten erforderlich sind Kalkulatorische Gemeinkosten, Unternehmerlohn, Verzinsung des eingesetzten Kapitals, Abschreibung, Miete
Sonstige freiwillige Sozialaufwendungen, Familienbeihilfen, Abfindungen u. a.
Tarifliche Sozialaufwendungen
Urlaubsentgelt: 30 Arbeitstage pro Jahr – Urlaubsgeld, Weihnachts-Sonderzahlung (13. Monatsgehalt), Gratifikationen, Tarifliche Ausfalltage, Betriebliche Altersvorsorge Vermögensbildung